Allgemeine Geschäftsbedingungen der swt-Vorteilskarte
(AGB swt-Vorteilskarte)
1. Die Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) stellen in Kooperation mit anderen diesem System angeschlossenen Versorgungsunternehmen eine digitale Kundenvorteils-App für das Smartphone unter der Bezeichnung „swt-Vorteilskarte“ mit der Zusatzbezeichnung „CityPower-Card“ zur Verfügung. Auf gesonderten Wunsch stellen die swt dem Kunden* eine Plastikkarte zur Verfügung.
2. Der Kunde der swt erkennt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Gebrauch der swt-Vorteilskarte durch Zustimmung im Zuge der Registrierung der digitalen Karte bzw. durch seine Unterschrift auf der auf seinen Namen ausgestellten Plastikkarte als verbindlich an.
3. Die swt-Vorteilskarte wird unter folgenden Voraussetzungen für letztverbrauchende Privatkunden der swt angeboten:
- Mit dem Kunden besteht ein auf seinen Namen laufender Strom- und/oder Erdgasliefervertrag.
- Der Kunde teilt den swt seine Kundennummer sowie alle weiteren notwendigen Daten mit.
4. Die dem Kunden auf gesonderten Wunsch zur Verfügung gestellte Plastikkarte verbleibt im Eigentum der swt und wird dem Kunden nur zur Nutzung überlassen. Sie ist nur gültig mit persönlicher Unterschrift und nach Erhalt sofort zu unterzeichnen. Voraussetzung für den Erhalt und die Nutzung der digitalen Karte ist eine gültige Registrierung unter Nennung der E-Mail-Adresse, Kartennummer, des Namens, der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder sowie der Anschrift. Die Karte ist nicht übertragbar.
5. Nur bei Vorliegen der Voraussetzung gemäß Ziffer 3 ist der Inhaber berechtigt, die jeweils gültigen swt-Vorteilskarte Vergünstigungen und Leistungen bei den Einrichtungen der angeschlossenen Leistungsträger für sich, den Ehepartner/ dem Lebenspartner sowie die Anzahl der auf der Karte vermerkten Kinder geltend zu machen. Im Einzelfall kann der angeschlossene Leistungsträger das Angebot auf eine bestimmte Personenzahl und/oder Menge begrenzen. Der Umfang der jeweiligen Vergünstigungen und Leistungen ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung des Leistungsträgers.
6. Die swt sind jederzeit berechtigt, den Leistungsumfang der swt-Vorteilskarte zu erweitern bzw. einzuschränken oder vollständig zurückzunehmen sowie die Bereitstellung der Smartphone-App einzustellen. Die in den veröffentlichten Leistungsverzeichnissen genannten Leistungen sind unverbindlich. Die jeweiligen Vergünstigungen der angeschlossenen Leistungsträger sowie etwaige Gültigkeitseinschränkungen sind unter www.swt-vorteilskarte.de bzw. www.citypower.de einzusehen. Sollte es der swt aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein, dem Kunden die Vorteile zu gewähren, besteht kein Anspruch des Kunden auf Gewährung der Vorteile; Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
7. Die swt-Vorteilskarte gilt in Verbindung mit dem Personalausweis oder vergleichbaren Dokumenten.
8. Kommt die Plastikkarte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, so ist dies den swt unverzüglich anzuzeigen. Die Ausstellung einer Ersatzkarte erfolgt kostenlos.
9. Die swt übernehmen durch die Bereitstellung der swt-Vorteilskarte keine Haftung oder Gewähr für die Einräumung der Vergünstigungen bzw. die Erbringung der Leistungen durch die in den swt-Vorteilskarte Leistungsverzeichnissen genannten Leistungsträger. Für die Nutzung der Einrichtungen der Leistungsträger gelten die jeweils einschlägigen Benutzungsbedingungen. Sofern die swt im Rahmen von Kooperationen mit Handelspartnern Verkaufsaktionen in das Programm integrieren, kommt ein Kaufvertrag zwischen diesem und dem Kunden zustande; die swt treten nur als Vermittlerin auf. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Handelspartners.
10. Der Kunde kann das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung durch Rückgabe der Plastikkarte bzw. Deaktivierung der digitalen Karte in der Smartphone-App kündigen.
11. Die swt können das Vertragsverhältnis jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn der Strom- und/oder Gaslieferungsvertrag zwischen dem Karteninhaber und der swt nicht mehr besteht oder sich der Karteninhaber wiederholt mit fälligen Forderungen daraus in Verzug befindet, wenn ihm Hausverbot in den Geschäftsräumen der swt und/oder in einer der in den swt-Vorteilskarte Leistungsverzeichnissen genannten Einrichtungen erteilt wurde oder bei missbräuchlicher Nutzung der Karte. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden; die Plastikkarte ist den swt unverzüglich zurückzugeben, die digitale Karte unverzüglich zu deaktivieren.
12. Die swt sind berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung veröffentlichen die swt die neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet unter www.swt-vorteilskarte.de. Der Kunde hat ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung zwei Wochen Zeit, dem Wirksamwerden der neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen dadurch zu widersprechen, dass er von seinem Kündigungsrecht nach Ziffer 10 Gebrauch macht. Durch die Weiterbenutzung der Karte erkennt der Kunde die geänderten allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
13. Datenschutzrechtliche Hinweise und Informationen zum Widerspruchsrecht erhält der Kunde in den „Informationen gemäß Datenschutzgrundverordnung“ der swt.
14. Erfüllungsort ist Tübingen.
15. Zur Beilegung von Streitigkeiten, die die swt-Vorteilskarte betreffen, kann ein Schlichtungsverfahren bei der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 7851 79579 40, Telefax: +49 7851 79579 41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Verbraucher haben die Möglichkeit, über die Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) der Europäischen Union kostenlose Hilfestellung für die Einreichung einer Verbraucherbeschwerde zu einem Online-Kaufvertrag oder Online-Dienstleistungsvertrag sowie Informationen über die Verfahren an den Verbraucherschlichtungsstellen in der Europäischen Union zu erhalten. Die OS-Plattform kann unter folgendem Link aufgerufen werden: ec.europa.eu/consumers/odr/.
16. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17. Die Geltung entgegenstehender, abweichender oder ergänzender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, selbst wenn die swt derartigen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
18. Sollten einzelne Regelungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine künftig aufgenommene Regelung ganz oder teilweise nicht wirksam oder durchführbar sein oder werden, so bleiben Geltung und Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. In diesem Falle werden die Vertragspartner die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine wirksame bzw. durchführbare Regelung ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommt. Gleiches gilt entsprechend für eventuelle unbeabsichtigte Vertragslücken.
* Lediglich aus Gründen der Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe in diesen AGB gelten im Sinne der Gleichstellung für alle Personen.
Stand: 05/2020